Alte Aufzüge brauchen einen Notfallplan
Seit 1. Juni brauchen Betreiber alter Aufzüge einen Notfallplan zur Befreiung eingeschlossener Personen. Von dieser Vorschrift sind bundesweit rund 700.000 Aufzüge betroffen. Mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Aufzüge rechtlich als Arbeitsmittel gesehen. Somit gelten für den Betreiber die gleichen Haftungsrisiken wie für Arbeitgeber. Für neue Anlagen gilt diese Vorschrift schon seit Ende 2015. In…