Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Geldbuße wegen illegaler Weitervermietung an Touristen
Eine Wohnung in bester Münchener Lage. Idealer Ausgangspunkt auch für Touristen, um die Bayerische Landeshauptstadt zu erkunden – dachte zumindest der Mieter der Wohnung, der die Räume an Touristen vermietete. Doch die unterliegt dem Zweckentfremdungsverbot. Das Amtsgericht München verurteilte den Mieter nun zu einer Geldbuße von 4.000 Euro. Der Fall Der Mieter einer 110 Quadratmeter…