Kein Anspruch auf Baumfällen, wenn Grenzabstand eingehalten ist
Ein Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbarn nicht verlangen, Bäume wegen Laubfalls, Pollenflug und anderer natürlicher Immissionen zu fällen, wenn die Bäume den landesrechtlichen Grenzabstand einhalten. Hintergrund: Birken verursachen Laub und Pollenflug Der Eigentümer eines Grundstücks in Baden-Württemberg verlangt vom Eigentümer des Nachbargrundstücks, dass dieser drei dort stehende gesunde, etwa 18 Meter hohe Birken fällt. Die…